EinzelhandelsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg) |
Das Einzelhandelsrecht umfasst in erster Linie das Recht der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
Speziell die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Verkaufsfläche > 800 qm) ist immer wieder eine rechtliche Herausforderung. In unbeplanten Bereichen ist insbesondere § 34 Abs. 3 BauGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift dürfen entsprechende Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans verlangt §11 BauNVO eine Kerngebiets- oder Sondergebietsfestsetzung, wenn mit negativen Auswirkungen im Sinne von § 11 Absatz 3 Satz 2 BauNVO zu rechnen ist. Vor einer Neuansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe muss daher regelmäßig der städtebauliche Rahmen geschaffen werden, wobei die Baulanderschließung sich nicht in der Aufstellung bzw. Anpassung eines Bebauungsplans erschöpft. Gleichwohl liegen im Bauplanungsrecht die größten Schwierigkeiten bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben. Die Rechtsprechung stellt zunehmend höhere Anforderungen an die Rechtmäßigkeit entsprechender Bebauungspläne. Darüber hinaus gewinnt auch das Immissionsschutzrecht - sowohl auf der Ebene der Bauleitplanung als auch auf der Genehmigungsebene - an Bedeutung.
Dies birgt Chancen und Risiken für die (plangebende) Gemeinde, den ansiedlungswilligen Investor, Einzelhandelskonkurrenten, Nachbarn und Nachbargemeinden. Die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten die am Ansiedlungsprozess beteiligten Parteien seit vielen Jahren gerichtlich wie außergerichtlich.
Rechtsinfos
Nachbarschutz gegen Befreiung für Spielhalle im Kerngebiet
OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2009 - 1 ME 281/08 -
Versagung einer Sondernutzung unter Hinweis auf „City-Commitment“
VG Karlsruhe, Urteile vom 21.10.2008 - 8 K 836/08 u.a.-
Ab 800 qm Verkaufsfläche liegt großflächiger Einzelhandel vor
BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 - 4 C 10/04, 4 C 14/04, 4 C 3/05 und 4 C 8/05
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
![]() | Rechtsanwalt Gero Tuttlewski |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Niere, Leitender Regierungsdirektor a.D. |
Klemm & Partner Rechtsanwälte Reetwerder 23A 21029 Hamburg - Bergedorf Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 info@KlemmPartner.de
Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht, Anliegerbeitragsrecht, Baulanderschließung, Denkmalschutzrecht, Erneuerbare Energien / Windkraft, Immissionsschutzrecht, Kommunalrecht, Naturschutzrecht, Staatshaftungsrecht, Straßen− und Wegerecht, Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Fachplanungsrecht, Wett− und Glücksspielrecht, Öffentliches Baurecht, Baulanderschließung, Baunachbarrecht, Bauplanungsrecht, Denkmalschutzrecht, Erneuerbare Energien / Windkraft, Genehmigungsverfahren, Raumordnungsrecht, Fachplanungsrecht