AnliegerbeitragsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Für das Bundesland unseres Kanzleisitzes, den Stadtstaat Hamburg, verfügen wir mit unserer betriebseigenen Rechtsdatenbank "Jurobase" über eine der umfangreichsten Volltext-Urteilssammlungen namentlich zum Bau- und Anliegerbeitragsrecht, mit zahlreichen Dokumenten, die in allgemein zugänglichen Datenbaken wie "Juris" und "Veris" nicht verfügbar sind. Das sind zumal für die Rechtsberatung im Anliegerbeitragsrecht wertvolle Erkenntnisquellen. Denn die in Hamburg einschlägigen Gesetze wie das Hamburgische Wegegesetz (HWG) oder das Sielabgabengesetz (SAG) sind nicht kommentiert. Für Kommunen erstellen oder prüfen die Rechtsanwälte von Klemm & Partner das gemeindliche Satzungsrecht und vertreten diese in Rechtsstreitigkeiten um festgesetzte Beiträge. Bei Baulanderschließungen spielen Anliegerbeiträge eine gewichtige Rolle bei der Refinanzierung des Erschließers: Unter welchen Voraussetzungen können Fremdanlieger der von ihm allein auf seine Kosten hergestellten Straßen zu Beiträgen herangezogen werden, die ihm wieder zufließen? Wie sind Vorausleistungen des Erschließers bei der Verlegung von Abwasserleitungen mit entstehenden Kanalbeiträgen zu verrechnen? Eine neue Form der Anliegerbeiträge (i.w.S.) sind die von den Grundeigentümern eines Innovationsbereichs (Business Improvement Districts - BIDs) aufzubringenden Innovationsabgaben, in Hamburg auf der Grundlage von § 7 des "Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" (GSED) in Verbindung mit der jeweiligen Einrichtungsverordnung des Senats, in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) in Verbindung mit einer entsprechenden Kommunalsatzung. |
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Rechtsinfos
Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes
Planfeststellungsverfahren im HWG soll Planung von Stadtstraßen vereinfachen
Erschließungsvertrag mit kommunalem Unternehmen zulässig
VGH Mannheim, Urteil vom 23.10.2009 - 2 S 424/08 -
Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz
Zugang zu behördlichen Informationen
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