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Arbeitsvertragsrecht

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Arbeitsvertragsrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ließen sich vermeiden, wenn immer schriftliche Arbeitsverträge geschlossen würden, die die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis klar und unmissverständlich regeln.

Gleichzeitig müssen gute Arbeitsverträge berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis sehr lang dauern kann. Die Verträge sollten daher so gefasst sein, dass mögliche spätere Änderungen im Arbeitsverhältnis (z. B. der Übergang von einer festen zu einer gleitenden Arbeitszeit etc.) nicht erschwert werden.

Allzu häufig wird jedoch gar kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen oder allenfalls ein Vertrag, der auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Wirtschaftszweigs oder Unternehmens nicht zugeschnitten ist. Spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen sind hier quasi vorprogrammiert.

Unsere beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen und entwerfen Arbeitsverträge in allen Wirtschaftszweigen.

Rechtsanwalt Nils Assmussen
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Bandelow
Fachanwalt für Arbeitsrecht           

Rechtsanwälte Klemm & Partner 
Hamburg - Bergedorf

Rechtsinfos

Wissenswertes zum Arbeitsvertragsrecht

Zillmerung von Versicherungsbeiträgen

BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 -

Nachwirkung von Tarifverträgen

BAG, Urteil vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 250/08 -

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