ArbeitsvertragsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ließen sich vermeiden, wenn immer schriftliche Arbeitsverträge geschlossen würden, die die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis klar und unmissverständlich regeln.
Gleichzeitig müssen gute Arbeitsverträge berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis sehr lang dauern kann. Die Verträge sollten daher so gefasst sein, dass mögliche spätere Änderungen im Arbeitsverhältnis (z. B. der Übergang von einer festen zu einer gleitenden Arbeitszeit etc.) nicht erschwert werden.
Allzu häufig wird jedoch gar kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen oder allenfalls ein Vertrag, der auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Wirtschaftszweigs oder Unternehmens nicht zugeschnitten ist. Spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen sind hier quasi vorprogrammiert.
Unsere beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen und entwerfen Arbeitsverträge in allen Wirtschaftszweigen.
Rechtsanwalt Nils Assmussen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Jürgen Bandelow
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Klemm & Partner
Hamburg - Bergedorf
Rechtsinfos
Wissenswertes zum Arbeitsvertragsrecht
Zillmerung von Versicherungsbeiträgen
BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 -
Nachwirkung von Tarifverträgen
BAG, Urteil vom 1. Juli 2009 - 4 AZR 250/08 -
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