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Architekten- und Ingenieurrecht

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Architekten- und Ingenieurrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Das Architektenrecht beschreibt, ebenso wie das Ingenieurrecht, insbesondere die Beziehungen zwischen dem Architekten beziehungsweise Ingenieur und seinem Auftraggeber. Hierbei sind das Vertragsrecht, das die oft streitige Frage des Zustandekommens eines Vertrages beinhaltet, die vertraglichen beiderseitigen Pflichten, das Urheberrecht der Architektenleistung und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  von grundlegender Bedeutung. Im Honorarrecht werden die Fragen der Abrechnung der Vergütung von Architekten und Ingenieuren nach den Grundsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.

Die Haftung des Architekten und Ingenieurs gegenüber dem Auftraggeber, aber auch gegenüber Dritten, greift beispielsweise ein, wenn Fehler bei der Ausführung des Vertrages begangen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Bausummenüberschreitung, die häufig zu Streit zwischen den Beteiligten führt.

In allen diesen Bereichen beraten wir bereits vor Vertragsabschluss, begleiten die Vertragsabwicklung und vertreten die Interessen unserer Mandanten im Streitfalle engagiert außergerichtlich und gerichtlich. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht unseren Mandanten für dieses Rechtsgebiet als ausgewiesener Spezialist mit langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt zur Seite.

Rechtsinfos

Ingenieurhaftung auch bei Schwarzgeldabrede

BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07 -

Fertighausanbieter: Zahlungsbürgschaft vom privaten Bauherrn in voller Höhe

BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09 -

Arglist des Architekten, der fehlende Überwachung verschweigt

BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 46/09

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