BauträgerrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Verpflichtet sich der Verkäufer eines Grundstücks, gleichzeitig auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten, handelt es sich um einen Bauträgervertrag. Die Pflichten des Bauträgers richten sich dabei neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). In dieser Verordnung ist unter anderem genau geregelt, wann und in welcher Höhe Baufortschrittsraten an den Bauträger zu zahlen sind.
Diese Verträge werden häufig als Kaufvertrag oder Kaufvertrag mit Bauverpflichtung bezeichnet. Da ein Grundstück verkauft wird, muss dieser Vertrag vor einem Notar beurkundet werden.
Auch im Bauträgerrecht bieten wir aufgrund langjähriger Erfahrung Hilfe nicht nur für den Streitfall, sondern bereits zur Vertragsgestaltung, baubegleitend und zur Streitvermeidung. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht unseren Mandanten auch in diesem Rechtsgebiet als ausgewiesener Spezialist zur Seite.
Rechtsinfos
Nebenabreden müssen im Bauträgervertrag beurkundet werden
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2010 - 5 U 118/09 -
Fertighausanbieter: Zahlungsbürgschaft vom privaten Bauherrn in voller Höhe
BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09 -
Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Verwalter
LG Hamburg, Urteil vom 11.03.2010 - 328 O 179/09 -
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer |
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