BauvertragsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Das Bauvertragsrecht umfasst eine Fülle verschiedener Vertragsarten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. In vielen Bauverträgen wird dabei die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Bestandteil vereinbart, insbesondere Teil B (VOB/B).
Streit entsteht oft über die Frage, ob Baumängel an dem Bauvorhaben vorhanden sind. Zur Klärung ist es sinnvoll, einen Bausachverständigen zu beauftragen, der ein Gutachten erstellt.
Ob es sich um Bauunternehmer, Nachunternehmer, Investoren, private oder öffentliche Bauherren, Generalunternehmer oder Handwerker handelt: Wir bieten umfassende Beratung von der Vertragsanbahnung über die baubegleitende Interessenvertretung, bei Streitigkeiten über den Leistungsumfang oder die Kosten bis zur Abrechnung. Die Kündigung von Werkverträgen und die gerichtliche Verfolgung von Mängelgewährleistungsansprüchen, die Nachbesserung, die Minderung oder der Schadensersatz können für den Bauherrn und den Werkunternehmer an die wirtschaftliche Substanz gehen. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht unseren Mandanten im Bauvertragsrecht zur Seite.
Rechtsinfos
Mehrkosten bei falschem Bodengutachten
BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07 -
Fachanwalt für Architektenrecht
Ingenieurhaftung auch bei Schwarzgeldabrede
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07 -
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer |
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Privates Baurecht, Architekten− und Ingenieurrecht, Bauträgerrecht, Projektsteuerungsrecht, Vergaberecht