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Belastungen des Grundeigentums

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Belastungen des Grundeigentums

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


[Fortsetzung ...]
  • Die Behörde will Ihr Bauvorhaben nur genehmigen, wenn Ihr Nachbar an der Bestellung einer (Leitungs- oder Abstandsflächen-) Baulast mitwirkt. Der Nachbar will die Baulasterklärung gerne abgeben, verweigert jedoch die grundbuchliche Sicherung Ihrer Rechte durch eine Dienstbarkeit. Welche Risiken bestehen für die Zukunft?
  • Welche öffentlich- rechtlichen (nicht aus dem Grund-buch ersichtlichen) Lasten können außer der Baulast noch auf dem Grundstück ruhen?
  • Sie haben ein Grundstück erworben, dass an einer sog. Privatstraße (Unternehmerstraße) nach hamburgischen Recht liegt. Können Sie von der Behörde zur (Mit-) Unterhaltung der Straße verpflichtet werden?
  • Die Behörde will einen Teil Ihres Grundstücks als öffentliche Wegefläche widmen. Welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung?

    Eigentumsbelastungen jedweder Art können sich stark wert-bildend auf eine Immobilie auswirken, wie die Beispiele zei-gen sollen. Mindestens in den schwierigen Fällen sollte eine anwaltliche Beratung erfolgen, bevor Eigentumsbelastungen begründet oder aufgehoben werden.
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