Erneuerbare Energien / WindkraftRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Im Recht der erneuerbaren Energien liegt der Schwerpunkt der Rechtsanwälte Klemm & Partner im Recht der Windkraftanlagen, genauer: der bundesweiten Projektierung einzelner Windkraftanlagen sowie größerer Windfarmen bis hin zur Genehmigungsreife, der Erwirkung der baurechtlichen und/ oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowie gegebenenfalls deren Verteidigung gegen Drittanfechtungen.
Grundlage jeder erfolgreichen Projektentwicklung ist die gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bestimmende Faktoren sind insbesondere die raumordnungsrechtlichen Vorgaben, die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die im Raum stehenden immissionsschutzrechtlichen Belange (Lärmentwicklung und Schattenwurf) sowie die naturschutzrechtlichen Einschränkungen des nationalen und europäischen Rechts.
Die raumordnungsrechtliche Kontingentierung von Windkraftanlagen/Windfarmen in Eignungsgebieten, Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten wirft komplexe Rechtsfragen auf, die in einem möglichst frühen Stadium, im adhoc-Team mit Planern und Investoren, konstruktiv zu lösen sind. Gleiches gilt für (rechtswirksame?) Planausweisungen in kommunalen Bauleitplänen, im Spannungsfeld zwischen raumordnungsrechtlicher Bindung und planerischer Abwägung. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Planungsträgern begleiten wir die die Vorhabenzulässigkeit herbeiführende kommunale Bauleitplanung und entwerfen bzw. prüfen die erforderlichen städtebaulichen Verträge.
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