Gerichtsverfahren im ErbrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Gerichtsverfahren kommen in unterschiedlicher Art und in verschiedenen Konstellationen vor. Ein Teil der Verfahren kann vom Erben veranlasst werden. Das Nachlassgericht wird tätig, wenn der Erbe oder die Erben einen Erbschein beantragen. Hier kann es häufig zu Streitigkeiten kommen, wenn unklar ist, wer Erbe geworden ist oder welches Testament überhaupt gültig ist. Parallel hierzu gibt es auch eine Erbenfeststellungsklage, für die die allgemeinen Zivilgerichte zuständig sind. In diesem Verfahren kann im Gegensatz zum Erbscheinsverfahren rechtskräftig festgestellt werden, wer Erbe geworden ist. Ein Erbschein kann jederzeit bei Unrichtigkeit wieder eingezogen werden.
Der Erbe kann auch eine Auseinandersetzungsklage gegen die Miterben erheben, um die endgültige und vollständige Verteilung des Nachlasses unter den Miterben zu erreichen. Teilweise kann es auch notwendig werden, dass eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt, beispielsweise wenn ein Miterbe sich weigert, an einem freihändigen Verkauf mitzuwirken.
Einen großen Teil der Prozesse nehmen Klagen auf Erfüllung bzw. die Vertretung zur Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ein. häufig muss bereits auf Auskunftserteilung geklagt werden und die Ansprüche müssen in Form einer Stufenklage geltend gemacht werden, weil schon die erforderlichen Auskünfte zur Berechnung des Pflichtteils nicht erteilt werden. Aber auch im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen, die im Testament ausgesprochen worden sind, kommt es häufig zu Streitigkeiten, die schließlich gerichtlich geklärt werden müssen.
Im Rahmen des Geltungsbereiches der Höfeordnung ist sowohl für die Erteilung des Erbscheins, für die Feststellung wer Erbe geworden ist, als auch für Streitigkeiten über die Abfindungsansprüche und Nachabfindungsansprüche das Landwirtschaftsgericht zuständig.
In den vorgenannten Verfahren stehen wir mit Ihnen unseren drei spezialisierten Rechtsanwälten an allen deutschen amt-, Land-, und Oberlandesgerichten sowie Landwirtschaftsgerichten zur Verfügung.
Rechtsinfos
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