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Grundstückskaufverträge

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Grundstückskaufverträge

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Grundstückskaufverträge haben für die Parteien des Vertrages oft eine ganz erhebliche wirtschaftliche Bedeutung - ob es sich nun um gewerbliche Mietwohnungs- oder Grundstückskäufe handelt oder ob sich ein Privater den langgehegten Traum vom Eigenheim verwirklicht.

Die Immobilienrechtler von Klemm & Partner beraten Sie bei allen Fragen rund um Grundstückskaufverträge. Bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages prüfen wir die Vertragsgestaltung, machen auf Risiken von bestimmten Klauseln aufmerksam und schlagen alternative Möglichkeiten vor. Wir informieren, welche Belastungen auf den Käufer und den Verkäufer eines Grundstückes zukommen können, welche versteckten Risiken sich in dem notariellen Vertrag verbergen und wie Sie diesen Fußangeln vorbeugen können.

Nach dem Kauf des Grundstückes oder Wohneigentums kann unter anderem relevant werden, wann bestimmte Nutzungen und Lasten des Grundstückes auf den Erwerber übergehen, wie sich Nebenabreden auf die Gültigkeit des Vertrages auswirken oder ob Maklerprovision zu zahlen ist.

Schließlich sind auch bei Zwangsversteigerungen manche Regeln zu beachten. Der Erwerber muss im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) komplizierte Vorschriften einhalten, kann dann aber oftmals günstig an ein Grundstück kommen. Wir helfen ihm dabei.

Rechtsinfos

Kein Mietzuschlag bei unwirksamer Renovierungsklausel

BGH, Urteil vom 09.07.2008, VIII ZR 181/07

Hamburger Mietvertrag für Wohnraum Schönheitsreparaturklausel wirksam

BGH, Urteil vom 22.10.2008, VIII ZR 283/07

Umlageklausel im Hamburger Mietvertrag für Wohnraum unwirksam?

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.06.2008, Az. 307 S 34/08 - Mitteilung und Anmerkung RA Markus Wiegmann

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