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Handelsrecht

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Handelsrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Hamburg ist eine Hochburg des nationalen und internationalen Handelsverkehrs. Sachkompetenz im Handelsrecht ist für uns daher selbstverstänlich.

Wir beraten vorwiegend mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso wie bei der Erstellung individueller Verträge mit in- oder ausländischen Geschäftspartnern. Im Vertragsrecht kennen wir uns aus, gleich ob es um Lieferverträge geht, um den Im- oder Export von Waren, um Fertigungs- oder Produktionsverträge oder allgemein um Kaufverträge, um die Besonderheiten beim nationalen und internationalen Handelskauf, um Werk- oder Werklieferungsverträge. Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und eine vollständige Darstellung ist uns an dieser Stelle nicht möglich. Beispielhaft erwähnen wollen wir noch das Franchiserecht, das Leasingrecht und das Bankvertragsrecht.

Wir sind sowohl beratend tätig als auch zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten als Prozessanwälte bei sämtlichen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Im Außendienstrecht (z.B. Handelsvertreterrecht, Versicherungsvertreterrecht) beraten und vertreten wir Unternehmer und Handelsvertreter, Versicherungsvertreter und Vertragshändler mit Anwälten unterschiedlicher Spezialisierung, vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bis zum Zivilrechtler mit Tätigkeitsschwerpunkt im Handelsrecht.

Rechtsinfos

GmbH-Geschäftsfüher: Fristlose Kündigung bei Beteiligungsverkauf ohne Zustimmung der Gesellschafter?

BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06

Vor 2002 entstandene Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt!

BGH, Urteil vom 23.01.2007 – XI ZR 44/06 -

Kein Kostenersatzanspruch des Käufers ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

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CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

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