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Kündigungsschutzrecht

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Kündigungsschutzrecht

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Ständige Änderungen der Gesetze und der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung machen es für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer zunehmend schwierig, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Fehler zu vermeiden. Arbeitgeber missachten häufig Formvorschriften mit der Folge, dass Kündigungen von den Arbeitsgerichten - trotz Vorliegens eines Kündigungsgrundes! - nicht akzeptiert werden. Arbeitnehmer wiederum wissen häufig nicht, wie und innerhalb welcher Fristen sie die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen müssen. Auch ist häufig nicht bekannt, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch zusteht.


Bei all diesen Fragen aus  dem Bereich des Kündigungsschutzrechts stehen Ihnen unsere beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht hilfreich zur Seite - sowohl beratend vor dem Ausspruch einer Kündigung wie auch nach dem Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.

Rechtsinfos

Wissenswertes zum Kündigungsschutzrecht

Unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - Rs. C - 555/07

Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung

BAG, Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 -

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