ProjektsteuerungsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Bei größeren Bauvorhaben ist es oft unerlässlich, dass eine zusätzliche, fachkundige Instanz die Arbeit der Planer und Bauunternehmer vorab strukturiert und überwacht. Die Organisation und Kontrolle der Terminziele, der Kostenvorgaben und der Qualität sichert den Bauherrn ab. Meist wird diese Aufgabe von spezialisierten Architekten übernommen. Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI ) können die Honorare für Projektsteuerer frei vereinbart werden.
Dem Projektsteuerer können unsere Rechtsanwälte dabei helfen, die oft in seiner täglichen Arbeit auftretenden rechtlichen Fragen zu beantworten und hierdurch für seine Auftraggeber optimale Ergebnisse zu erzielen.
Der Auftraggeber kann von uns beispielsweise dabei unterstützt werden, die genauen Leistungspflichten des Projektsteuerers herauszuarbeiten und bei Problemen in der Baudurchführung den richtigen Adressaten für seine Forderungen zu finden.
Rechtsinfos
Ingenieurhaftung auch bei Schwarzgeldabrede
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07 -
Wann darf der Vermieter die Heizung abstellen?
BGH, Urteil vom 06.05.2009, XII ZR 137/07, mitgeteilt und erläutert von Rechtsanwalt Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nebenabreden müssen im Bauträgervertrag beurkundet werden
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2010 - 5 U 118/09 -
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
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![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Niere, Leitender Regierungsdirektor a.D. |
![]() | Rechtsanwalt Markus Wiegmann |
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