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Seit 1977 sind durch die große Familienrechtsreform die Voraussetzungen für eine Scheidung erheblich erleichtert. Heutzutage genügt neben der dem Familiengericht zu vermittelnden Überzeugung jedenfalls eines Ehegatten, dass die Ehe endgültig gescheitert ist, der Vortrag beim Familiengericht, dass seit mindestens einem Jahr die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist. |
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Rechtsinfos
Neues Unterhaltsrecht: OLG Hamburg ändert seine Leitlinien
Zum 1.1.2008 aktualisierte Leitlinien des Hanseatischen OLG
![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
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