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Arbeitsrecht von A - Z

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Arbeitsrecht von A - Z

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Unsere beiden Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen und entwerfen Arbeitsverträge in allen Wirtschaftsbereichen. Beide sind vor allen deutschen Arbeitsgerichten - einschließlich des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt - vertretungsberechtigt. Ihre langjährige Berufspraxis und Vertrautheit gerade mit der Rechtsprechung der regionalen Arbeitsgerichte in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ermöglicht es ihnen, alle im Zusammenhang mit der Eingehung, der Durchführung oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auftretenden Fragen schnell und sachgerecht zu lösen.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf nahezu allen Gebieten des Arbeitsrechts, beispielsweise bei Fragen im Zusammenhang mit folgenden Themen: Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang, Dienstwagen, Entgeltfortzahlung, Gleichbehandlung, Gratifikation, Kündigung, Mobbing, Sozialplan, Tarifvertrag, Urlaub, Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Zeugnis etc.

Rechtsinfos

Wissenswertes zum Arbeitsrecht

Unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer

EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - Rs. C - 555/07

Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen

BAG, Urteil vom 18. November 2009 - 4 AZR 491/08 -

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CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Arbeitsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht