

SteuergestaltungRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)
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Unser Steuersystem ist kompliziert. Selbst für den Fachmann ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Nahezu jedes Geschäft, das Sie tätigen, kann steuerliche Auswirkungen haben. Selbst wenn Sie nichts tun, aber z.B. erben oder aus einem gekündigten oder befristeten Vertrag ausscheiden, kann das für Sie von erheblicher steuerlicher Bedeutung sein.
Vor allen bedeutsamen Regelungen, gleich welches Rechtsgebiet sie betreffen, sollten Sie umfassend über die steuerlichen Konsequenzen informiert werden. Wir decken in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten jeweils auch die Beratung zu steuerlichen Konsequenzen Ihrer Handlungsalternativen ab. Nicht selten lässt sich das von Ihnen gewollte wirtschaftliche Ergebnis durch unterschiedliche rechtliche Gestaltungen erreichen, deren steuerliche Konsequenzen sich deutlich unterscheiden.
Ihre Beratung erfolgt durch unsere Experten für das jeweilige Rechtsgebiet und in komplizierten Fällen, z.B. im Unternehmensbereich, bei der Gestaltung und Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen und beim Gesellschafterwechsel, im Bereich der Vermögensnachfolge und des Erbrechts, außerdem durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Der spricht die gleiche Sprache wie Ihr Steuerberater, mit dem wir zur Optimierung Ihrer Beratung bei der Suche nach der bestmöglichen Gestaltung gerne zusammenarbeiten.Rechtsinfos
Gesetzesänderungen zum Januar 2009
Ein Überblick, zusammengestellt von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Steuerrecht
Vorsteuerabzug bei nachträglichem Erhalt der Rechnung?
BFH, Urteil vom 01.07.2004 - V R 33/01 -
Einkünfte aus Kapitalanlagen bei einer türkischen Bank auch in Deutschland zu versteuern.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2004 - 2 K 1000/03 - mit einführender Erläuterung
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