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Steuerprozesse

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Steuerprozesse

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Obwohl die umfangreichen Steuergesetze vieles bis ins kleinste Detail regeln, treten immer wieder Zweifelsfragen zur steuerlichen Beurteilung einzelner Sachverhalte auf - sei es wegen unklarer oder widersprüchlicher Formulierungen im Gesetz, wegen Auslegungsschwierigkeiten oder wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Auch kommt es vor, dass der Finanzverwaltung bei der Bearbeitung der großen Flut von Steuererklärungen Fehler unterlaufen.

Wir beraten Sie zur steuerlichen Rechtslage und wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt im Einspruchsverfahren. Unser Fachanwalt für Steuerrecht vertritt Sie im Prozess beim Finanzgericht und beim Bundesfinanzhof, von der Erstellung der Klageschrift über die Wahrnehmung von Erörterungsterminen und Verhandlungsterminen bis hin zur Ausarbeitung und Einlegung der Revision oder der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung bei der Inanspruchnahme für Steuerschulden Dritter durch Haftungsbescheid, wenn z.B. ein Geschäftsführer für Steuerschulden "seiner" GmbH persönlich haftbar gemacht wird.

Unsere Spezialisierung liegt im Steuerrecht in der anwaltlichen Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht. Steuerprozesse, Steuerstrafverteidigung und steuerliche Gestaltungsberatung bilden neben der Betreuung wirtschaftsrechtlicher Mandate den Schwerpunkt seiner Arbeit. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zählt zwar nicht zu unserem Tätigkeitsbereich. Eine Selbstverständlichkeit ist jedoch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Rechtsinfos

Strafverteidigerkosten können steuerlich absetzbar sein

BFH, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04

Gesetzesänderungen zum Januar 2009

Ein Überblick, zusammengestellt von RA Markus Wiegmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Steuerrecht

Grenzen der Schätzungsbefugnis des Finanzamts - Strafschätzungen sind nichtig!

Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 09.06.2010, 8 K 43/10

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