Straßen- und WegerechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Das Wegerecht, außerhalb Hamburgs eher als Straßenrecht bekannt, erfasst alle Rechtsverhältnisse an öffentlichen Wegen. Die Kernbereiche dieses Rechtsgebiets sind das Wegebestandsrecht (Widmungs- und Entwidmungsfragen), die Nutzungsordnung auf öffentlichen Wegen (Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Sondernutzungen) sowie das Wegebaubeitragsrecht (Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht). Zunehmend beraten die Rechtsanwälte von Klemm & Partner auch Anlieger, die Straßenplanungen verhindern oder verändern wollen.
Die fundierte anwaltliche Beratung im Straßen - und Wegerecht setzt eine umfassende Kenntnis des jeweiligen Landesrechts einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung und sonstigen Veröffentlichungen voraus. Insbesondere das hamburgische Wegerecht weist zahlreiche Hamburgensien auf, wie das öffentliche Eigentum, die rein hoheitliche Gewährung von Sondernutzungsrechten sowie die Rechtsverhältnisse an Privatstraßen und Interessentenwegen alten Rechts.
Rechtsinfos
Vorarbeiten zur Straßenplanung
OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2008 - 7 ME 211/07
30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen
BVerwG, Urteil vom 7.3.2007 - 9 C 2.06
Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes
Planfeststellungsverfahren im HWG soll Planung von Stadtstraßen vereinfachen
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
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