Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte - Hamburg > Familienrecht > Unterhalt

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Unterhalt

Print

Unterhalt

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Unterhaltsansprüche hängen zunächst von der Form der Partnerschaft ab.

Bei nichtehelichen Partnern entstehen Unterhaltsansprüche grundsätzlich nur, wenn entsprechende vertragliche Vereinbarungen existieren. Wesentliche Ausnahme hiervon ist der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes. Dieser besteht mindestens für 3 Jahre ab der Geburt des Kindes und richtet sich der Höhe nach im wesentlichen nach den Einkommensverlusten der Mutter und den wirtschaftlichen Verhältnisses des Kindesvaters.

Bei Lebenspartnerschaften sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Unterhaltsansprüche ähnlich ausgestaltet, wie im Eherecht.

Bei Ehegattenunterhaltsansprüchen wird unterschieden zwischen dem Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt) und Unterhaltsansprüchen nach Scheidung der Ehe (nachehelicher Unterhalt). Beide Ansprüche müssen gesondert geregelt werden, insbesondere reicht jede Regelung des Trennungsunterhaltes nur bis zur Rechtskraft der Scheidung.

Unabhängig von der Form der Partnerschaft bestehen die Kindesunterhaltsansprüche. Zu beachten ist, dass es sich um eigene Ansprüche des Kindes handelt, die unter bestimmten Voraussetzungen aber von einem Elternteil in eigenem Namen gelten zu machen sind. Volljährige müssen ihre Unterhaltsansprüche stets selbst geltend machen.

Von zunehmender Bedeutung sind umgekehrt die Ansprüche von Eltern gegen ihre Kinder, insbesondere bei eintretender Bedürftigkeit im Alter, wenn z.B. die Pflege oder Heimkosten nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen der Eltern mehr bezahlt werden können.

Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an unsere Fachanwälte für Familienrecht.

Rechtsinfos

Düsseldorfer Tabelle

Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrig

BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 -

Neues Unterhaltsrecht: OLG Hamburg ändert seine Leitlinien

Zum 1.1.2008 aktualisierte Leitlinien des Hanseatischen OLG

...mehr Infos
  • Ihr Kompetenzteam im
    Bereich Unterhalt
  • RechtsanwaltJürgen BandelowRechtsanwalt
    Jürgen Bandelow
  • RechtsanwältinIlka WedemeyerRechtsanwältin
    Ilka Wedemeyer
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Familienrecht, Ehewohnung, Hausrat, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaften, Scheidung, Schuldenausgleich, Sorgerecht, Steuerrechtliche Fragen, Umgangsrecht, Vaterschaft / Abstammung, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung, Vertretung in Familiensachen