UnterhaltRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Unterhaltsansprüche hängen zunächst von der Form der Partnerschaft ab.
Bei nichtehelichen Partnern entstehen Unterhaltsansprüche grundsätzlich nur, wenn entsprechende vertragliche Vereinbarungen existieren. Wesentliche Ausnahme hiervon ist der Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes. Dieser besteht mindestens für 3 Jahre ab der Geburt des Kindes und richtet sich der Höhe nach im wesentlichen nach den Einkommensverlusten der Mutter und den wirtschaftlichen Verhältnisses des Kindesvaters.
Bei Lebenspartnerschaften sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz Unterhaltsansprüche ähnlich ausgestaltet, wie im Eherecht.
Bei Ehegattenunterhaltsansprüchen wird unterschieden zwischen dem Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung (Trennungsunterhalt) und Unterhaltsansprüchen nach Scheidung der Ehe (nachehelicher Unterhalt). Beide Ansprüche müssen gesondert geregelt werden, insbesondere reicht jede Regelung des Trennungsunterhaltes nur bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Unabhängig von der Form der Partnerschaft bestehen die Kindesunterhaltsansprüche. Zu beachten ist, dass es sich um eigene Ansprüche des Kindes handelt, die unter bestimmten Voraussetzungen aber von einem Elternteil in eigenem Namen gelten zu machen sind. Volljährige müssen ihre Unterhaltsansprüche stets selbst geltend machen.
Von zunehmender Bedeutung sind umgekehrt die Ansprüche von Eltern gegen ihre Kinder, insbesondere bei eintretender Bedürftigkeit im Alter, wenn z.B. die Pflege oder Heimkosten nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen der Eltern mehr bezahlt werden können.
Bei Fragen zum Unterhalt wenden Sie sich an unsere Fachanwälte für Familienrecht.
Rechtsinfos
Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 -
Neues Unterhaltsrecht: OLG Hamburg ändert seine Leitlinien
Zum 1.1.2008 aktualisierte Leitlinien des Hanseatischen OLG
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
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