VergaberechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Bauprojekte öffentlicher, aber auch privater Auftraggeber öffentlich ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren kann im Wege der öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung oder der freihändigen Vergabe durchgeführt werden.
Hierbei erhält nicht immer der preisgünstigste Anbieter den Zuschlag. Eine Vielzahl anderer Kriterien wird von den ausschreibenden Stellen berücksichtigt, um die Aufträge im Wege transparenter Verfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bauunternehmen zu vergeben. Wir werden beauftragt, wenn ein Bieter im Verfahren oder bei Erteilung des Zuschlages eine Benachteiligung vermutet.
Eine Vielzahl von Vergabevorschriften müssen hierbei beachtet werden, zum Beispiel die Vergabeverordnung (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), und entsprechendes Landesrecht.
Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht unseren Mandanten im Bereich Vergaberecht zur Seite.
Rechtsinfos
Fachanwalt für Architektenrecht
Kommunale Grundstückskaufverträge sind nicht ausschreibungspflichtig
Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 07.03.2008 - 1 VK 1/08 -
Mehrvergütung bei Verzögerung der Vergabe?
BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08 -
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer |
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