VertragsgestaltungRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Die gesetzlichen Regelungen für die Folgen einer Auflösung der Ehe durch Scheidung sind - in gewissen Grenzen - vertraglich abänderbar. Generell nicht verzichtet werden kann auf die Ansprüche auf Kindesunterhalt. Hier kann allenfalls vereinbart werden, dass ein Elternteil im Verhältnis zum anderen Elternteil die Barunterhaltspflicht allein übernimmt.
Auch auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet werden.
Vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich oder zum Zugewinn sind grundsätzlich möglich und nach dem Gesetz erlaubt, bedürfen aber der notariellen Beurkundung. Außerdem wird ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unwirksam, wenn binnen eines Jahres Scheidungsantrag gestellt wird. Dann bedarf ein solcher Verzicht der richterlichen Genehmigung. Sämtliche ehevertraglichen Vereinbarungen unterliegen einer Kontrolle durch die Rechtsprechung auf ihre Angemessenheit, auch in Hinblick auf die spätere Entwicklung der Ehe. Dies gilt insbesondere für bestimmte Regelungen im Bereich der nachehelichen Unterhaltsansprüche. Nach der aktuellen Rspr. des BGH stehen sämtliche solcher ehevertraglichen Regelungen unter dem Vorbehalt, dass kein Ehepartner unangemessen benachteiligt werden darf. Vor allem ein nachehelicher Unterhaltsverzicht ist dann in der Regel unwirksam, wenn die Ehefrau bei Abschluss des Vertrages schwanger war. Stets ist darauf zu achten, dass kein unangemessenes Ungleichgewicht der Ehepartner bei Abschluss des Vertrages besteht. Dennoch sind Eheverträge durchaus sinnvoll. Sie ermöglichen es, individuelle Regelungen für die Ehepartner zu finden, die den Bedürfnissen beider Eheleute eher gerecht werden, als die abstrakten gesetzlichen Regelungen, die naturgemäß allgemein für eine Vielzahl von Fällen geschaffen sind.
![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
Klemm & Partner Rechtsanwälte Reetwerder 23A 21029 Hamburg - Bergedorf Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 info@KlemmPartner.de
Familienrecht, Ehewohnung, Hausrat, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaften, Scheidung, Schuldenausgleich, Sorgerecht, Steuerrechtliche Fragen, Umgangsrecht, Unterhalt, Vaterschaft / Abstammung, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Vertretung in Familiensachen