Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte - Hamburg > Familienrecht > Gerichtsverfahren

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Vertretung in Familiensachen

Print

Vertretung in Familiensachen

Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf)


Der Vertretungszwang durch einen Anwalt besteht in Familiensachen in sämtlichen Angelegenheiten rund um die Scheidung einer Ehe. Dies gilt sowohl für den Scheidungsantrag selbst als auch für die gerichtliche Geltendmachung von Regelungen, die vor dem Familiengericht im Zusammenhang mit der Scheidung im Scheidungsverbund begehrt werden, also insbesondere nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil, Umgangsrecht, die Regelung des Schicksals der Ehewohnung und des gemeinsamen Hausrats. Nach einer vor einigen Jahren erfolgten Gesetzesänderung kann heute jeder Rechtsanwalt, der bei einem Oberlandesgericht zugelassen ist, die Rechtsvertretung auch in der zweiten Instanz vor jedem Oberlandesgericht in Deutschland übernehmen oder fortführen.

Für sogenannte isolierte Familiensachen, insbesondere die Geltendmachung von Trennungsunterhalt, aber auch die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht außerhalb des Scheidungsverbundes besteht in der ersten Instanz, also vor dem Familiengericht, kein Anwaltszwang. Haben die Eheleute neben der eigentlichen Scheidung keinen weiteren Regelungsbedarf, der die rechtliche Vertretung jedes Ehegatten jeweils durch einen eigenen Anwalt geboten macht, kommt auch die sog. "Scheidung mit einem Anwalt" in Betracht. Entgegen landläufiger Meinung bedeutet dies aber nicht, dass ein Anwalt im Scheidungsverfahren beide Ehepartner vertritt. Dies wäre sowohl standesrechtlich als auch strafrechtlich verboten. Es bedeutet nur, dass der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten wird und der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Eigene Anträge kann der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner nicht stellen, muss er aber auch nicht, wenn es nur um den Ausspruch der Scheidung geht.

Rechtsinfos

Neues Unterhaltsrecht: OLG Hamburg ändert seine Leitlinien

Zum 1.1.2008 aktualisierte Leitlinien des Hanseatischen OLG

  • Ihr Kompetenzteam im
    Bereich Vertretung in Familiensachen
  • RechtsanwaltJürgen BandelowRechtsanwalt
    Jürgen Bandelow
  • RechtsanwältinIlka WedemeyerRechtsanwältin
    Ilka Wedemeyer
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de

Familienrecht, Ehewohnung, Hausrat, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaften, Scheidung, Schuldenausgleich, Sorgerecht, Steuerrechtliche Fragen, Umgangsrecht, Unterhalt, Vaterschaft / Abstammung, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich, Vertragsgestaltung