WohnungseigentumsrechtRechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf) |
Im Wohnungseigentumsrecht werden im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder die Rechte zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter behandelt. Soweit in der Teilungserklärung oder dem Teilungsvertrag an abgeschlossenen Wohnungen Sondereigentum begründet wird, entsteht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese wählen in der Regel auf einer Wohnungseigentümerversammlung einen Verwalter, der vor allem über die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums jährlich einen Wirtschaftsplan für das künftige Jahr aufzustellen und eine Jahresabrechnung für das vergangene Jahr vorzunehmen hat.
An Pkw-Stellplätzen, Kellerräumen, Gartenflächen etc. können Sondernutzungsrechte einzelner Wohnungseigentümer gebildet werden. Diese Rechte können auch fast so umfassend wie das Sondereigentumsrecht ausgestaltet werden.
Bei Baumängeln am Sondereigentum besteht für einzelne Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Mängelbeseitigung auch ohne Mithilfe der anderen oder gar gegen ihren Willen durchzusetzen. Wir beraten und helfen bei der Durchsetzung aller dieser Ansprüche.
Rechtsinfos
Abrechnung von Mietnebenkosten nach dem Abflussprinzip
BGH, Urteile vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07, VIII ZR 49/07
Aktuelle Rechtsprechung zur Schadensersatzpflicht rauchender Mieter
BGH, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07, mit Anmerkung
Hamburger Mietvertrag für Wohnraum Schönheitsreparaturklausel wirksam
BGH, Urteil vom 22.10.2008, VIII ZR 283/07
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