Familienrecht |
Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts ist ein Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner. Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Lebensgemeinschaften jeder Art, seien sie ehelich oder nichtehelich. Hierzu gehört neben der Scheidung insbesondere die Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt der Ehegatten untereinander, Kindesunterhalt sowie Zugewinnausgleichsansprüche, das Recht der elterlichen Sorge, des Umgangs mit Kindern und die Verteilung von Hausrat und die Regelung der Rechte an der Ehewohnung.
Wir entwerfen zu jeder Form von Lebenspartnerschaft Eheverträge bzw. Partnerschaftsverträge oder Regelungen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ein "Maßanzug" ist hier oft besser und gerechter als die zwangsläufig vom Gesetzgeber nur allgemein zur Verfügung gestellten Regelungen.
Unseren Mandanten stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Familienrecht mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung.
Rechtsinfos
Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht
Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, welches in vielen Bereichen vor allem zum nachehelichen Unterhalt wichtige Änderungen brachte.
Alle Regelungen der VBL ab 01.01.2002 unwirksam.
BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06
...mehr Infos![]() | Rechtsanwalt Jürgen Bandelow |
![]() | Rechtsanwältin Ilka Wedemeyer |
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Scheidung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Vermögensausgleich, Vertragsgestaltung, Vaterschaft / Abstammung, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaften, Schuldenausgleich, Steuerrechtliche Fragen, Vertretung in Familiensachen