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Privates Baurecht

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Privates Baurecht


Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht konzentriert sich das private Baurecht auf die zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den Baubeteiligten.

Als Baubeteiligte gelten die Parteien von zivilrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Bauherr, Bauunternehmen und Architekt. Neben den Regelungen im Vertrag dienen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als wesentliche Grundlage des privaten Baurechts.

Im Rahmen unserer Spezialisierung auf das zivile Baurecht betreuen wir insbesondere Mandate aus dem Bauvertragsrecht, dem Bauträgerrecht, dem Projektsteuerungsrecht, dem Architekten- und Ingenieurrecht und auch dem Vergaberecht. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht unseren Mandanten in diesem Rechtsgebiet als ausgewiesener Spezialist mit langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt zur Seite.

Neben der Beratung in allen Phasen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung des Bauvertrages vertreten wir unsere Mandanten in Schiedsgerichtsverfahren und vor den ordentlichen Gerichten. In Bausachen ist es oft sinnvoll, ein Schlichtungsverfahren oder ein Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren. Ein solches Verfahren kann schneller sein und zu sachgerechteren Ergebnissen führen.

Rechtsinfos

Ingenieurhaftung auch bei Schwarzgeldabrede

BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07 -

Falscher Prospekt bei Immobilienfonds

Urteil des BGH vom 02.03.2009 - II ZR 266/07 -

Nebenabreden müssen im Bauträgervertrag beurkundet werden

OLG Celle, Urteil vom 21.01.2010 - 5 U 118/09 -

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Architekten− und Ingenieurrecht, Bauträgerrecht, Bauvertragsrecht, Projektsteuerungsrecht, Vergaberecht