Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft.
Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
Passend zum Internationalen Jahr der Biodiversität, das die Vereinten Nationen für 2010 ausgerufen haben, stellt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Sicherung der biologischen Vielfalt an die Spitze der Ziele des Naturschutzrechts. Damit soll die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die genetische Vielfalt der einzelnen Tier- und Pflanzenarten geschützt und einer Gefährdung natürlicher und naturnaher Ökosysteme entgegengewirkt werden. Erstmals eingeführt werden bundesweit unmittelbar geltende Vorschriften für den allgemeinen Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie zur Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten.