Aktuelle RechtsprechungOberverwaltungsgericht Hamburg stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg nach Altona |
Das Vorhaben könne vielfältige und teilweise gravierende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben. Zwar gehe es vorrangig um die Auswirkungen während der vierjährigen Bauzeit. Auch verlaufe die Strecke größtenteils in ökologisch nicht besonders hochwertigen und schützenswerten Landschaftsteilen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei aber nicht nur dann erforderlich, wenn ein Vorhaben ökologisch besonders wertvolle Gebiete oder Objekte beeinträchtige, sondern auch dann, wenn Nutzungsfunktionen der betroffenen Gebiete betroffen seien, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung seien. Auf der Hohen Schaar führe die Leitung teilweise durch das Brutgebiet der Sturmmöwe und anderer Vogelarten. Weiter sei eine Brachfläche betroffen, die nach der Biotopkartierung als „hochgradig wertvoll“ eingestuft worden sei. In dem sog. Pionierwald fielen dem Vorhaben etwa 5.700 qm Waldfläche zum Opfer. Im Streckenabschnitt nördlich der Elbe im Bereich des Bezirks Altona seien erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr während der Bauzeit zu besorgen. Auch die Grünzüge seien in ihrer Funktion als Naherholungsräume für die Bevölkerung und in ihrer ökologischen Funktion als „grüne Lunge“ des Stadtteils wesentlich betroffen. Das Vorhaben habe zudem Auswirkungen auf das Grundwasser. Wegen der zahlreichen Schacht- und Tunnelbauwerke, aber auch der Erdverlegung der Leitungen seien jedenfalls teilweise Grundwasserabsenkungen erforderlich. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei das gesetzlich vorgesehene Instrument, um die Risiken der Baumaßnahmen einschätzen zu können. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ein anderer Trassenverlauf ergebe. OVG Hamburg, Beschluss vom 24.2.2010 - 5 Bs 24/10 - |
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Quelle: Pressemeldung OVG Hamburg vom 3.3.2010