Bankenhaftung: BGH stärkt AnlegerrechteUrteil vom 13.12.2011, XI ZR 51/10, mitgeteilt von Rechtsanwalt Markus Wiegmann |
Der Bundesgerichtshof hält einen Schadenersatzanspruch des Anlegers für möglich, weil die IKB nach dem Erkennen der Risiken aus den US-Subprimes unverzüglich einen Risikohinweis hätte veröffentlichen müssen. In diesem Zusammenhang hat der BGH weiter entschieden, dass der Schadensersatzanspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Aktien Zug um Zug gegen deren Rückgabe gerichtet ist, alternativ aber auch die Erstattung der Differenz zwischen dem Kurs bei Erwerb der Aktien und deren fiktiven Kurs bei Veröffentlichung einer unverzüglichen Adhoc-Mitteilung verlangt werden kann. Die Sache ist an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen worden, um zu klären, ob der Anleger die Aktien bei Veröffentlichung einer rechtzeitigen Adhoc-Mitteilung über das Engagement der Bank in US-Subprimes nicht erworben hätte. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Markus Wiegmann, Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg-Bergedorf |
| [ Zurück 1 2 ] |
Quelle: Pressemitteilung Nr. 196/11 des Bundesgerichtshofs