Einfacher, transparenter, zeitgemäßDas neue Kostenrecht |
Am 1. Juli 2004 tritt das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft, das die Gerichtskosten, die Rechtsanwalts- und Sachverständigenvergütung sowie die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet. Das Gesetz beruht auf einem breiten, überparteilichen Konsens und wurde unter Beteiligung der Anwaltschaft und der Sachverständigenverbände erarbeitet. "Die bisherigen Regelungen wurden strukturell neu gestaltet, um das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu machen. Bürgerinnen und Bürger sparen Geld, wenn sie sich außergerichtlich einigen. Dieser Leitgedanke spiegelt sich in der neuen Struktur von Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung wider. Auch für Anwälte setzt das neue Recht Anreize, ihre Mandanten bei außergerichtlichen Streitbeilegungen zu unterstützen. Auf diese Weise kann die Novelle ihr Ziel erreichen: die Gerichte zu entlasten und die am Verfahren Beteiligten zeitgemäß zu vergüten", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Rund 10 Jahre waren die Vergütungen für Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer unverändert. Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurden sie den allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen maßvoll angepasst. Die Erhöhungen haben sich an den Preis-steigerungen der vergangenen rund 10 Jahre in Höhe von durchschnittlich ca. 1,4 Prozent pro Jahr orientiert, die nun ausgeglichen werden. Zum Vergleich: der Einkommenszu-wachs in der gewerblichen Wirtschaft betrug im Vergleichs-zeitraum durchschnittlich 2,6 Prozent jährlich. "Anwältinnen und Anwälte dürfen nicht von der allgemeinen Einkommens-entwicklung ausgeschlossen bleiben. Dennoch muss sich niemand aus finanziellen Gründen um seine Rechtverfol-gungsmöglichkeiten sorgen. Selbstverständlich gelten die Regelungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe unver-ändert fort. Damit hat weiterhin jede und jeder die Möglich-keit, ihre bzw. seine berechtigten Interessen zu verfolgen", unterstrich Zypries. |
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