Einfacher, transparenter, zeitgemäßDas neue Kostenrecht |
Vergütung für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer Das nicht mehr zeitgemäße Entschädigungsprinzip wird abgeschafft. Statt dessen wird die gerichtliche Tätigkeit von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern künftig auf der Basis eines leistungsgerechten Vergütungsmodells honoriert werden, das sich am Leitbild des selbstständig und hauptberuflich Tätigen orientiert. Leistungen werden klar definierten Honorargruppen mit festen Stundensätzen zugeordnet, deren Höhe sich deutlich stärker an den auf dem freien Markt üblichen Entgelten orientiert. Streitigkeiten über die konkrete Höhe des Stundensatzes innerhalb des bisher geltenden weiten Rahmens werden damit künftig vermieden. Entschädigung für ehrenamtliche Richter und Schöffen Die Bundesregierung fördert ehrenamtliches, zivilgesellschaftliches Engagement auf vielfältige Weise. Diesem Leitgedanken entsprechend wurde die Entschädigung für Schöffen und sonstige ehrenamtliche Richter deutlich verbessert. Die Höchstgrenzen der Verdienstausfallentschädigung werden von bisher 16, 31 und 41 Euro auf 20, 39 und 51 Euro und die Fahrtkostenpauschale von 0,27 Euro/pro Kilometer auf 0,30 Euro/pro Kilometer erhöht. Zeugen Auch die Entschädigung der Zeugen wird angepasst, um die mit der Heranziehung durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften verbundenen Nachteile besser auszugleichen. So wird die Nachteilsentschädigung bei der Haushaltsführung von 10 Euro auf 12 Euro je Stunde und der Stundenhöchstsatz der Verdienstausfallentschädigung von 13 Euro auf 17 Euro erhöht. Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums v. 28. Juni 2004 Weitere Informationen zum neuen Kostenrecht, speziell zum neuen Rechtsanwaltsvergützungsgesetz (RVG), finden Sie unter: www.brak.de |
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