Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Sitzung am 22. und 23.11.2004 die Einführung sechs neuer Fachanwaltschaften beschlossen. Spezialisierten Rechtsanwälten werden voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres die Fachanwaltsbezeichnung führen können. Bislang gab es u.a. den
- Fachanwalt für Arbeitsrecht,
- Fachanwalt für Familienrecht,
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht und den
- Fachanwalt für Steuerrecht.
Künftig kann sich der einen spezialisierten Rechtsanwalt Suchende ferner u.a. an den
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
wenden.