Hamburg - Senat will Polizeirecht verschärfenEntwurf eines "Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg" vorgelegt |
Der Senat hat am 14.12.2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg beschlossen und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Der Entwurf enthält eine umfassende Novellierung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) und des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG). Kernpunkte des Entwurfs sind:
Der Schwerpunkt der Gesetzesänderungen liegt bei verbesserten Eingriffsgrundlagen für die Polizei. Damit soll mehr Rechtssicherheit für die Polizei und auch für die Betroffenen geschaffen werden. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen geschaffen, die der aktuellen technischen Entwicklung insbesondere im Bereich der Telekommunikation in besonders geeigneter Weise Rechnung tragen. Zu den Neuregelungen im Einzelnen: Gegenwärtig enthält das SOG keine ausdrückliche Regelung über die Zulässigkeit eines durch die Polizei während eines Einsatzes abgegebenen Schusses, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Tode führt (sog. finaler Rettungsschuss). Für den gravierendsten staatlichen Grundrechtseingriff in das Leben eines Menschen (Art. 2 Abs. 2 GG) bedarf es aber klarer gesetzlicher Vorgaben, die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten den hohen Maßstäben des Bestimmtheitsgebotes und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen. Deshalb findet der "Finale Rettungsschuss" im Gesetzesentwurf eine ausdrückliche Regelung. |
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Quelle: Pressemitteilung der Behörde für Inneres vom 14.12.2004