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Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte auf dem Prüfstand

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Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte auf dem Prüfstand

Hamburg setzt sich für Abschaffung ein


Der Senat hat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte auf den Weg gebracht. Die rechtliche Verankerung des Verlöbnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch ist überholt.

Die missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte hat sich zu einem Hindernis bei der Aufklärung von Straftaten entwickelt und kann vor dem Hintergrund der Bedrohung durch organisierte Kriminalität und Terrorismus nicht länger hingenommen werden.

Da Gerichte und Strafverfolgungsbehörden das Bestehen eines Verlöbnisses kaum überprüfen können, wird vielfach ein Verlöbnis zu Unrecht behauptet, um missliebige Aussagen zu vermeiden. Folge ist, dass Täter auch schwerer Straftaten nicht belangt werden können, weil sich Hauptbelastungszeugen auf ein Verlöbnis berufen. Häufig sind es gerade die Opfer, die zugunsten des Täters ein Verlöbnis behaupten, um Drohungen und Repressalien zu entgehen. Durch die geplante Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte werden diese Missbrauchsmöglichkeiten beseitigt und die Strafverfolgungsmöglichkeiten verbessert.

Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Das Verlöbnis hat durchaus noch eine gesellschaftliche Bedeutung. Der Missbrauch des Verlöbnisses darf aber nicht länger die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten behindern. Jede Straftat, die deswegen nicht geahndet werden kann, ist eine zuviel. Mit der Abschaffung nicht überprüfbarer Privilegien für Schein-Verlobte wird diese Missbrauchsmöglichkeit im Interesse der Sicherheit aller beseitigt.“
Quelle Quelle: Hamburger Justizbehörde, Pressemeldung vom 1.2.2005

Hamburg, den 02.02.2005

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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