Neue Hamburgische Bauordnung (HBauO)Fachbehörde stellt Entwurf vor - Bauen soll erleichtert werden |
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute ihren Vorschlag zur umfassenden Neugestaltung des Hamburgischen Baurechts vorgelegt. Die neue Hamburgische Bauordnung (HBauO) fasst alle wesentlichen Bauvorschriften zusammen und beschränkt sich auf das Notwendige. Dies führt zu einer Reduzierung des Regelungsumfangs um ein Drittel. Zukünftig wird der Bürger die Baugenehmigung aus einer Hand erhalten und sich nicht mehr an viele unterschiedliche Genehmigungsstellen wenden müssen. Senator Dr. Michael Freytag: "Das neue Baugenehmigungsverfahren wird einfach, schnell und serviceorientiert sein. Mit unserem Vorschlag entbürokratisieren wir das Hamburgische Baurecht, das neue bürgerfreundliche Verfahren wird zum Meilenstein für die wachsende Stadt. Wir verringern den Regelungsumfang um etwa ein Drittel, fassen insgesamt fünf Gesetze und Verordnungen in einer Vorschrift zusammen, bieten dem Bürger bei der Antragstellung Service aus einer Hand und ermöglichen ihm darüber hinaus in einer Vielzahl von Fällen gänzliche Genehmigungsfreiheit. Das nützt dem einfachen Häuslebauer ebenso wie dem Großinvestor." Aus 5 mach 1: Zusammenfassung von Vorschriften Die wesentlichsten Bauvorschriften waren bisher in drei Gesetzen (Hamburgische Bauordnung, Hamburgisches Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Ausgleichsbetrags-gesetz) und zwei Verordnungen (Bauanzeigeverordnung, Baufreistellungsverordnung) mit insgesamt 105 Paragraphen geregelt. Die Neufassung der HBauO fasst das gesamte Regelwerk in einem einzigen Gesetz, der HBauO, mit 86 Paragraphen zusammen. Die einzelnen Paragraphen werden zugleich gekürzt. Im Ergebnis verringert sich der Gesamt-umfang der Regelungen um etwa ein Drittel. |
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Quelle: Pressemeldung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 9.2.2005