E-Mail ersetzt AktenbockBundestag verabschiedet Justizkommunikationsgesetz |
Das herkömmliche Prozessrecht geht von der Papierform aus und muss deshalb so umgestaltet werden, dass es für die neuen Techniken geöffnet wird. Auch bei elektronischen Dokumenten muss sichergestellt sein, dass das Dokument authentisch ist, also tatsächlich von seinem Verfasser stammt und auch nicht verändert worden ist. Deshalb sieht das Justizkommunikationsgesetz vor, dass elektronisch abgefasste Urteile mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind. So genannte bestimmende Schriftsätze, wie z.B. Klageschriften, müssen grundsätzlich ebenfalls qualifiziert elektronisch signiert sein. Weiter enthält das Gesetz Regelungen über die elektronische Akteneinsicht, über den Beweiswert elektronischer Dokumente und über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Das Gesetz ist Teil der Initiative BundOnline2005, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen. „Der elektronische Rechtsverkehr wird nicht nur die Effizienz in der Justiz steigern, sondern mittelfristig auch Kosten sparen. Nach ersten Berechnungen haben sich die Investitionskosten für die elektronische Akte betriebswirtschaftlich schon nach wenigen Jahren amortisiert,“ sagte die Ministerin. Technische Einzelheiten für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Bundesgerichten sind auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de), des Bundesverwaltungsgerichts (www.bundesverwaltungsgericht.de), des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de) und des Bundespatentgerichts (www.bundespatentgericht.de) zu finden. |
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Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 25.2.2005