Neues vom BID in Hamburg-BergedorfGrundeigentümer unterstützen das Vorhaben - Über 95 % Zustimmung |
BID-Koordinatorin des Aufgabenträgers WSB (Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf), Isabel Kaßner: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen, das die Grundeigentümer uns ausgesprochen haben. Es zeugt von ihrer Bereitschaft sich für unseren Standort zu engagieren. Wir hoffen auf einen zügigen Erlass der Rechtsverordnung durch den Senat, so dass wir so schnell wie möglich mit der Umsetzung der Maßnahmen starten können, die die Attraktivität der Fußgängerzone in Bergedorf für Besucher und Kunden noch steigern sollen!“ Das„Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels– und Dienstleistungszentren“ sieht vor, dass die betroffenen Grundeigentümer während einer einmonatigen öffentlichen Auslegung die Möglichkeit bekommen, dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zu widersprechen. Widersprechen weniger als 33,3% der Grundeigentümer, steht der Einrichtung des BID nichts mehr im Wege. Diese Monatsfrist ist für das BID in Bergedorf am 14. April abgelaufen. Und die Zahlen sind nun bekannt: Die Widerspruchsrate beträgt "4,7%", so dass die nächsten Schritte eingeleitet werden können. Zuerst wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Aufgabenträger WSB (Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V.) und dem Bezirksamt Bergedorf abgeschlossen. Dann wird ein Antrag auf Erlass der Rechtsverordnung an den Senat gesandt. Sobald der Senat die Rechtsverordnung erlassen hat, gilt das BID als eingerichtet. |
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Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Pressestelle); Isabel Kaßner