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Bundesrechtsanwaltskammer informiert

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Bundesrechtsanwaltskammer informiert

Erst 15 Prozent der Anwälte haben sich als Fachanwalt qualifiziert


Nach den aktuellen Statistiken der Bundesrechtsanwalts-kammer (BRAK) haben sich aktuell 15 Prozent der Anwälte als Fachanwalt qualifiziert.

Die größte Fachanwaltschaft ist das Arbeitsrecht 5.948 gefolgt vom Familienrecht mit 5.943 Fachanwälten. Es folgen die Fachanwaltschaften für Steuerrecht mit 3.688, Strafrecht (1.585), Verwaltungsrecht (1.145), Sozialrecht (787) und Insolvenzrecht (561). Der Ende 2003 neu eingeführte Fachanwalt für Versicherungsrecht wurde von 222 Anwälten erworben.

"Der Fachanwaltstitel ist ein wichtiger Qualitätsstandard. Anwältinnen und Anwälte, die den Titel führen, unterziehen sich einer zusätzlichen Berufsfortbildung und müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet nachweisen können. Der Fachanwaltstitel ist deshalb ein Garant für hohe fachliche Beratungsqualität," erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.

Dombek verweist zudem auf die 6 neuen Fachanwaltschaften für Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht, die jüngst durch die Satzungsversammlung bei der BRAK beschlossen wurden. Die neuen Fachanwaltschaften treten zum 1.7.2005 in Kraft.

[Quelle: Pressemitteilung der BRAK vom 13.4.2005]


In der Kanzlei Klemm & Partner verfügen überdurchschnittlich viele Rechtsanwälte über die Qualifikation als Fachanwalt. Dies sind aktuell die Rechtsanwälte Nils Asmussen (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Jürgen Bandelow (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht), Hans-Jürgen Ermisch (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), Dr. Ulf Hellmann-Sieg (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), Ilka Wedemeyer (Fachanwältin für Familienrecht), Markus Wiegmann (Fachanwalt für Steuerrecht).

Rechtsanwalt Volkmar Meyhöfer nimmt aktuell an den Fachanwaltslehrgängen teil, um die neue Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht ab dem 1.7.2005 erwerben zu können. Gleiches gilt für die Kollegen Wiegmann und Wedemeyer, die beide Ihren zweiten Fachanwaltstitel erwerben wollen: Markus Wiegmann den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Ilka Wedemeyer die Fachanwältin für Erbrecht.


Hamburg, den 29.04.2005

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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