Künftig nur noch Zusammenschlüsse von höchstens drei Notaren vorgesehen
Die Justizbehörde wird in Kürze eine neue Notarverordnung erlassen, deren Kernstück die Begrenzung auf drei Notare pro Notariat vorsieht. Damit soll eine Harmonisierung mit der Rechtslage in den übrigen Bundesländern erreicht werden.
In keinem anderen Bundesland gibt es Zusammenschlüsse von mehr als drei Notaren. In Hamburg hingegen haben sich von den 74 Hamburger Notaren 32 in sechs Großnotariaten mit bis zu sieben Notaren zusammengeschlossen. Mit der Beschränkung auf drei Notare wird ein dem übrigen Bundesgebiet entsprechender Zustand angestrebt. Durch die Reduzierung soll künftig eine breitere Streuung der Notariate über das Stadtgebiet und damit eine größere Bürgernähe erreicht werden. Eine breite Präsenz der Notare in allen Stadtteilen und eine flächendeckende Versorgung der Bürger mit notariellen Leistungen trägt auch langfristig zum Erhalt des Notariats bei.
Für bestehende Notariate gibt es einen angemessenen Bestandsschutz durch eine Übergangsregelung:
Zusammenschlüsse von mehr als drei Notaren müssen nicht aufgelöst werden, sondern können in der bisherigen Zusammensetzung weiter arbeiten. Sie dürfen aber erst dann neue Mitglieder aufnehmen, wenn dadurch die neue Höchstgrenze von drei Notaren nicht überschritten wird.