Zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten müssen die Länder überschwemmungsgefährdete Gebiete festlegen. Damit werden die Hochwassergefahren beispielsweise hinter Deichen dargestellt, um die betroffene Bevölkerung sowie die planenden Kommunen zu sensibilisieren. Trittin: "Auch Deiche bieten keinen 100%igen Schutz vor Überschwemmungen, wie über 200 Deichbrüche bei der Hochwasserkatastrophe im Einzugsgebiet der Elbe gezeigt haben." Die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete müssen in den Raumordnungsplänen, den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Damit soll die Gefahr von Überflutungen frühzeitig bewusst gemacht werden.
|