Das neue Hamburgische Gesetz über das Vermessungs-wesen (Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG) vom 20.4.2005 (HmbGVBl. S. 135) löst die Vorgänger-regelung aus dem Jahre 1993 ab.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen bzw. Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Integration der bisherigen Aufgaben „Landesvermessung“ und „Einrichtung und Führung des Flächenbezogenen Informationssystems“ zur neuen Aufgabe „Einrichtung, Führung und Bereitstellung der Geobasisdaten”; dadurch zugleich Betonung der grundlegenden Funktion des geodätischen Bezugssystems und der Geobasisdaten.
- Klare Aufgabenzuweisung an die Aufgabenträger (Vermessungsstellen).
- Wiedereinführung des traditionellen Begriffs „Liegenschaftskataster“ anstelle des Begriffs
„Flächenbezogenes Informationssystem“, da letzterer sich bei den Bürgern nicht durchzusetzen vermochte.
- Klarere und an die Mindesterfordernisse besser angepasste Vorschriften für das hoheitliche Handeln im Vermessungswesen, insbesondere für die Flurstücksbildung mit Grenznachweis (§ 3 n.F.), Grenzherstellung und Grenzfeststellung (§ 4 n.F.)sowie die Einmessungspflicht für Gebäude (§ 5 n.F.).
- Zusammenfassung aller erforderlichen Regelungen für die Verarbeitung und Übermittlung von Geobasis-daten, insbesondere auch die Daten des Liegenschaftskatasters, im Gesetz und zugleich Straffung. Damit wird die Verordnung über den automatisierten Abruf und die automatische Speicherung, Veränderung und Löschung von Daten aus dem Flächenbezogenen Informationssystem (FIS-OnlineVO) entbehrlich.
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