Neue Hamburgische Bauordnung (HBauO)Senat beschließt Entwurf zur Änderung der HBauO |
Der Senat hat heute der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zugestimmt. Für Hamburger Bauherren bedeutet das konkret: die Baugenehmigung wird in einem bis maximal drei Monaten erteilt. Ein Drittel weniger Vorschriften. Service aus einer Hand. Senator Dr. Michael Freytag: „Die neue Bauordnung ist ein großer Wurf. Hamburg kann jetzt noch schneller wachsen. Dafür sorgen klare Zuständigkeiten und effiziente Abläufe. Der Service steht bei dieser Reform im Vordergrund - ein bürgerfreundliches Verfahren, das Zeit und Nerven spart.“ Ein Drittel weniger Vorschriften Die wesentlichsten Bauvorschriften waren bisher in drei Gesetzen (Hamburgische Bauordnung, Hamburgisches Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Ausgleichsbetragsgesetz) und zwei Verordnungen (Bauanzeigeverordnung, Baufreistellungsverordnung) mit insgesamt 105 Paragraphen geregelt. Die neue HBauO fasst das gesamte Regelwerk in einem einzigen Gesetz mit 86 Paragraphen zusammen. Die einzelnen Paragraphen werden zugleich gekürzt. Im Ergebnis verringert sich der Gesamtumfang der Regelungen um etwa ein Drittel. Konzentriertes Verfahren – „Verfahrensmanager“ bietet Service aus einer Hand Bauvorhaben erfordern oft eigenständige Genehmigungen neben der eigentlichen Baugenehmigung. Diese Geneh-migungen liegen in der Zuständigkeit weiterer Behörden und Ämter. In diesen Fällen muss der Bürger bisher neben der Baugenehmigung des Bezirksamtes noch bis zu 7 weitere Genehmigungen einholen. In bestimmten Fällen hat der Antragsteller dann zwar eine Baugenehmigung, kann aber nicht bauen, weil die anderen Genehmigungen noch fehlen oder verweigert werden. |
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Download: Entwurf_Text_ Stand (1_7_2005)
Download: Entwurf_Begründung_ Stand (1_7_2005)
Quelle: Pressemeldungen BSU v. 05.07.2005