Statisch einfachen Umbauarbeiten,
Kleineren Dachaufbauten und Dacheinschnitten,
Abbruch von freistehenden Gebäuden bis 3 Geschossen.
Keller, Decken, Abstand und Teilung: Sonstige Vereinfachungen- In Aufenthaltsräumen soll zukünftig eine Deckenhöhe von 2,40 Metern, in Einfamilienhäusern und in Dachräumen auch von 2,30 Metern ausreichen.
- Bei genügender Belichtung sind Wohnräume auch im Keller zulässig.
- Die bisherige Regelung der Abstandsflächen vor Gebäuden wird wesentlich erleichtert und ihre komplizierte Berechnung vereinfacht. Bisher gilt, dass um ein Gebäude herum eine Fläche, die der Höhe des Gebäudes entspricht, von einer Bebauung freizuhalten ist. Zukünftig soll diese Abstandsfläche nur noch 40 Prozent der Gebäudehöhe, aber mindestens 2,50 Meter bis zur Grundstücksgrenze betragen. Dies ermöglicht vielfach die Nachverdichtung von Wohngebäuden in attraktiven Lagen. Ein aktiver Beitrag für die wachsende Stadt.
- Die so genannte Teilungsgenehmigung wird abgeschafft. Eigentümer von bebauten Grundstücken brauchen nun nicht mehr vor der Eintragung im Grundbuch durch das Bezirksamt prüfen zu lassen, ob die Teilung mit den Vorschriften der HBauO vereinbar ist. Das ändert allerdings nichts daran, dass eventuelle Verstöße gegen das Baurecht unzulässig bleiben.
Im April 2005 wurde der Entwurf für die überarbeitete Bauordnung den zuständigen Verbänden und Kammern zur Stellungnahme vorgelegt. Die Neuerungen wurden generell begrüßt. Im Herbst wird sich die Bürgerschaft mit der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung befassen, die dann Anfang 2006 in Kraft treten kann.
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