Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg in Kraft getreten
Mit dem Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg vom 16.6.2005 (HmbGVBl. S. 233) hat die Hamburgische Bürgerschaft die lange angekündigte Novellierung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung(HmbSOG) und des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei(HmbPolDVG) vollzogen.
Zu den rechtlichen und technischen Neuerungen gehören unter anderem:
Das Aufenthaltsverbot für Personen, die die Bevölkerung gefährden (Drogendealer, Hooligans, Täter aus dem Bereich der häuslichen Gewalt) bis maximal 12 Monate.
Der verlängerte Unterbindungsgewahrsam bis zu maximal 2 Wochen für Personen, die für die Bürger gefährlich sind (zum Beispiel gefährliche Hooligans, bei denen andere Maßnahmen nicht greifen).
Die lageabhängige Kontrolle von Personen bei bestimmten Lageerkenntnissen (Häufung von Einbrüchen in einem bestimmten Gebiet, Häufung von Gewaltdelikten in einem Stadtteil, Revierstreitigkeiten von Jugendgruppen u.ä.)
Die rechtliche Regelung des finalen Rettungsschusses (wie in fast allen anderen Bundesländern).
Senkung der Eingriffsschwelle bei der Rasterfahndung.
Die Erhebung von DNA-Material bei vermissten Personen und unbekannten Toten.
Die präventive Telekommunikationsüberwachung zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für eine Person (Gefährdung des Lebens und der Gesundheit).
Die Videoüberwachung (zeitlich befristet dort, wo wiederholt Straftaten begangenen wurden). Dies soll an zwei Plätzen in Hamburg im Verlauf des ersten Halbjahres 2006 realisiert werden.
Einsatz von zwei Kennzeichenlesegeräten (Realisierung im ersten Halbjahr 2006).
Einführung von zwei Elektroimpulsgeräten („Taser“) bis Ende des Jahres 2005. Sie ermöglichen es den MEKs und SEKs, einen Täter aus Distanz angriffsunfähig zu machen – dienen also auch der Eigensicherung der Beamten.
Videoaufzeichnung per Streifenwagen (zur Eigensicherung der Polizisten und zur Dokumentation). Die Ausstattung erfolgt im Rahmen der Neubeschaffungen ab 2006.