Hafenbezogene Aufgaben werden aus Behördenverbund ausgegliedert
Teile der hafenbezogenen Aufgaben der unmittelbaren Hamburger Staatsverwaltung werden aus dem Behördenverbund ausgegliedert und künftig in einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zusammengeführt, der Hamburg Port Authority.
Konkret betroffen sind das Amt Hamburg Port Authority (früher Strom und Hafenbau) der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) sowie das Hafenreferat der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde. Beide gehen im Wege der Rechtsnachfolge von der Freien und Hansestadt Hamburg auf die Anstalt Hamburg Port Authority über.
Rechtsgrundlage ist das (Artikel-) Gesetz zur Errichtung der Hamburg Port Authority (Hamburg Port Authority Errichtungsgesetz) vom 29.6.2005 (HmbGVBl. S. 256), welches am 1.10.2005 in Kraft tritt.