VergaberechtHamburger Senat legt Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Deregulierung der landesrechtlichen Vergabevorschriften vor |
Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung von landesrechtlichen Vergabevorschriften beschlossen. Der „Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts (Bü.-Drucks. 18/2619)“ beinhaltet:
So wird künftig beispielsweise die verschärfte Pflicht zur Nachprüfung unangemessen niedriger Angebote nach dem HmbVgG lediglich auf Bauleistungen beschränkt und die Pflicht zur Vorlage verschiedener Nachweise - etwa des Gewerbezentralregisterauszugs - erheblich gelockert. Damit will der Senat auf praktische Erfahrungen zu Regelungen reagieren, die sich in der Vergangenheit als Hemmnis für den Mittelstand erwiesen und zu bürokratischen Aufwand geführt haben. Durch die Bündelung der Vergabevorschriften in einem Gesetz soll zudem Rechtsklarheit und -sicherheit gestärkt werden. Die bisher nebeneinander, in verschiedenen Ge-setzen geltenden Vorschriften haben teilweise zu Doppel-regelungen und unklaren Anwendungsbereichen der Regelungen geführt – diese Probleme sollen durch die einmalige Präzisierung entfallen. |
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Download: Drucksache 18/2619
Quelle: Pressemeldung der Finanzbehörde vom 26.7.2005