VergaberechtHamburger Senat legt Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Deregulierung der landesrechtlichen Vergabevorschriften vor |
Über die landesrechtlichen Vergabevorschriften hinaus wird eine Harmonisierung mit weiteren vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angestrebt. Unverändert gilt weiterhin die Tariftreueregelung, mit der potenziellen Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten hamburgischer Unternehmen entgegen gewirkt wird. Das geänderte Hamburgische Vergabegesetz wird auf drei Jahre befristet und tritt am 31. 12. 2008 außer Kraft. Es wird dabei von einer Evaluation begleitet. Die Aufhebung des Hamburgischen Korruptionsregister-gesetzes erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die vor-gesehene Regelung für ein bundesweites Korruptionsregis-ter, das eine effektivere Bekämpfung der Korruption ermöglichen soll. |
| [ Zurück 1 2 ] |
Download: Drucksache 18/2619
Quelle: Pressemeldung der Finanzbehörde vom 26.7.2005