Neues Umweltinformationsgesetz des BundesBürger erhalten besseren Zugang zu Umweltinformationen |
Die Freie und Hansestadt Hamburg gehört aktuell zu den Bundesländern, die die Umweltinformationsrichtlinie noch nicht umgesetzt haben. Der Senat hat aber mit der Bürgerschaftsdrucksache 18/2213 vom 3.3.2005 den Entwurf für ein "Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (Hamburgisches Umweltinformationsgesetz – HmbUIG)" vorgelegt (über den Beratungstand informiert die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft) Weitere Informationen zum neuen UIG des Bundes finden sie hier. Im Downloadbereich finden Sie das neue Umweltinformationsgesetz des Bundes als Bestandteil des Gesetzes zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 22.12.2004 sowie die Umweltinformationsrichtlinie (Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 28.01.2003). |
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Download: UIG/Bd
Download: UIRL