Neuer Rechtsbehelf gegen überlange Dauer von GerichtsverfahrenBundesjustizministerium will Untätigkeitsbeschwerde einführen |
Eine Übersicht über die Verfahrensdauer in der Verwaltungs-gerichtsbarkeit nach Bundesländern sortiert ist im Internet auf der Seite des DAV unter www.anwaltverein.de/03/02/2005/statistik.pdf abzurufen. Finanzgerichte Die Finanzgerichte brauchen durchschnittlich 17,4 Monate für ein erstinstanzliches Verfahren. In einem Bundesland reichen aber durchschnittlich 8,2 Monate, während die Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Bundesland mit durchschnittlich 21,7 Monaten rechnen müssen. Fast 13 % der Verfahren dauern hier länger als 24 Monate, über 15 % länger als 36 Monate. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Gesetz-entwurf, der einen DAV-Vorschlag aus dem Jahr 2003 aufgreift.Speziell für die Sozial-, Verwaltungs- und Finanz-gerichtsbarkeit sei der neue Rechtsbehelf wegen der teilweise unerträglich langen Verfahrensdauer nötig. „In diesen Gerichtsbarkeiten zeigt die Praxis, dass eine überlange Verfahrensdauer häufig einer Rechtschutzver-weigerung gleichkommt“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV in einer ersten Stellungnahme. Generell bestehe ein erhebliches Interesse der Betroffenen an einer Klärung der Rechtslage in angemessener Zeit. Beispielsweise im Verwaltungsrecht, wenn der Bürger eine Leistung des Staates beansprucht, erweise sich in der Praxis die häufig sehr lange Verfahrendauer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als ein erhebliches Hindernis bei der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche des Bürgers. |
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Quelle: Homepage Bundesjustizministerium; DAV