Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (August 2005)Aufhebungsvertrag bei geplantem Betriebsübergang |
BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 523/04 - Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf): Das BAG hat die Klagen abgewiesen, weil der beklagte Arbeitgeber nachweisen konnte, dass tatsächlich eine Insolvenz drohte und eine solche Insolvenz nur dadurch vermieden werden konnte, dass Aufhebungsverträge geschlossen worden und die Arbeitnehmer in die BQG gewechselt waren. Das BAG hat aber andererseits erneut verdeutlicht, dass Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem - geplanten oder bereits durchgeführten - Betriebsübergang abgeschlossen werden, eine Gesetzesumgehung darstellen können. Tatsächlich werden im Zusammenhang mit Betriebsübergängen häufig neue Arbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmern und dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen, die die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer verschlechtern. Zahlreiche dieser Verträge würden einer Überprüfung durch die Arbeitsgerichte nicht standhalten. Arbeitnehmern kann daher im Falle eines Betriebsüberganges nur dringend dazu geraten werden, nicht ohne anwaltliche Beratung dem Abschluss eines neuen Arbeitvertrages zuzustimmen. |
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