Hamburg - Planfeststellungsverfahren U-Bahnlinie U 4
Rechtsanwälte von Klemm & Partner vertreten Betroffene
Nachdem die Hamburger Hochbahn AG die Planunterlagen für die neue U-Bahnlinie U 4 in die HafenCity bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht hat, lagen die Planungsunterlagen vom 05.09. bis zum 04.10.2005 in der Stadthausbrücke 8 aus und konnten dort von jedermann eingesehen werden.
Nunmehr kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, noch bis zum 18.10.2005 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt/Rechtsamt - Stadthausbrücke 8 - 20355 Hamburg - gegen den Plan erheben. Dabei ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Einwendungsausschluss schließt auch die Geltendmachung der Einwendung als Klagegrund in einem Klageverfahren aus und gilt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger desjenigen Grundstückseigentümers, der die Einwendungsfrist versäumt hat. Ein präkludierter Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass Dritte rechtzeitig Einwendungen mit ähnlicher Zielrichtung erhoben haben.
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